Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

  • Allgemeines
    • Allen unseren Geschäften liegen ausschließlich unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde, soweit der Kunde und wir nicht gesonderte Vereinbarungen schriftlich treffen. Mit einer Bestellung erkennt der Kunde diese Bedingungen an. Einkaufsbedingungen des Kunden sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
    • Falls uns die Lieferung aus von uns nicht vertretbaren Gründen – etwa wegen Betriebsstörungen durch höhere Gewalt, Streiks o.ä. – nicht möglich ist, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Das gleiche gilt, wenn nach Vertragsschluss Umstände bekannt werden, aufgrund der unsere Ansprüche gefährdet erscheinen, und der Kunde trotz angemessener Fristsetzung weder Vorkasse noch Sicherheit leistet.
  • Angebote und Bestellungen
    • Der Kunde ist an seine Bestellung vier Wochen gebunden. Unsere Angebote sind freibleibend.
    • Kaufverträge kommen, wenn diesen die Bestellung eines Kunden zugrunde liegt, grundsätzlich erst durch unsere Auftragsbestätigungen zustande. Wenn wir vorher keine besondere Auftragsbestätigung erteilt haben, gilt unsere Rechnung als Auftragsbestätigung. Spätestens kommen die Kaufverträge zwischen unseren Kunden und uns jedoch durch Abholung/Auslieferung der Ware durch bzw. an den Kunden zustande.
    • Mündliche oder fernmündliche Erklärungen sind nur verbindlich, wenn wir sie schriftlich oder fernschriftlich bestätigen.
  • Preise und Zahlungen
    • Alle Preise verstehen sich frei Haus (zzgl. gesetzlicher MwSt). Versandkosten und sonstige Lieferkosten werden einzeln berechnet.
    • Unsere Rechnungen sind bei Erhalt durch den Kunden ohne Abzug sofort zahlbar. Bei Zielüberschreitung berechnen wir ggf. Endverbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über Basiszinssatz, ansonsten – bei Kaufleuten ab Fälligkeit -Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über Basiszinssatz. Schecks und Wechsel werden nur zahlungshalber angenommen. Zur Annahme von Wechsel sind wir nicht verpflichtet. Etwaige Wechsel- und Diskontspesen gehen zu Lasten des Kunden.
    • Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen sowie die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes wegen Gegenansprüchen sind gegenüber unseren Kaufpreisforderungen nur zulässig, wenn wir die Gegenansprüche anerkannt haben oder sie rechtskräftig festgestellt worden sind.
  • Lieferung
    • Sofern nicht ausdrücklich ein fester Liefertermin vereinbart und von uns bestätigt wurde, sind Liefertermine nur annähernd und unverbindlich. Von uns angegebene Lieferzeiten sind eingehalten, wenn die bestellte Ware bis zum Ablauf der Lieferzeit unser Lager verlassen hat. Halten wir einen Liefertermin nicht ein, so kann uns der Kunde für die Vornahme der Lieferung eine angemessene Nachfrist setzten, die im Regelfall vier Wochen betragen muss.
    • Die Lieferfrist – einschließlich einer uns gesetzten Nachfrist – verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen insbesondere Streik und Aussperrung, sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unserer Einflussmöglichkeiten liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei Unterlieferanten eintreten.
    • Die Einhaltung der Lieferzeit setzt die Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden aus seinen Verträgen mit uns voraus.
    • Etwaige Schadensersatzansprüche gegen uns sind auf 25 % des Wertes der betreffenden Lieferung begrenzt, es sei denn, dass der Schaden auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung durch uns oder durch Personen beruht, für die wir kraft Gesetzes einzustehen haben, oder Schäden an Körper, Leben oder Gesundheit entstanden sind.
    • Die Gefahr geht bei Abholung mit der Übergabe an den Kunden, bei Anlieferung und Versendung mit deren Beginn jeweils auf den Kunden über.
    • Teillieferungen sind uns gestattet. Sie gelten als in sich geschlossene Geschäfte und können entsprechend fakturiert werden.
  • Transportschäden und Mängelrügen
    • Alle von uns gelieferten Waren sind schon im Interesse des Kunden selbst von ihm unverzüglich zu untersuchen. Etwaige Transportschäden sind gegenüber dem Frachtführer unverzüglich geltend zu machen. Die Beweise sind – erforderlichenfalls mit Hilfe eines Sachverständigen – zu sichern.
    • Etwaige Mängelrügen können wir bei offensichtlichen Mängel nur berücksichtigen, wenn der Kunde sie uns unverzüglich, spätestens innerhalb von 10 Tagen ab Empfang der Ware schriftlich mitteilt. Etwaige versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung – bei Weiterveräußerung im Rahmen eines Verbrauchsgüterkaufes unverzüglich nach der Reklamation des Endkunden – bekannt zu geben. Bei Neuwaren werden berechtigte Reklamationen, die innerhalb von 24 Monaten nach Lieferung auftreten und auf Materialfehlern oder schlechter Verarbeitung beruhen, von uns im Rahmen der Nacherfüllung kostenlos behoben. Wir leisten Nacherfüllung nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Austausch.
  • Durch etwa seitens des Kunden oder Dritter unsachgemäß, ohne unsere vorherige Genehmigung, vorgenommene Änderung oder Instandsetzungsarbeiten wird die Haftung für die daraus entstehenden Folgen aufgehoben.
    • Voraussetzung für unsere Gewährleistung ist, dass unser Kunde seine Verpflichtungen uns gegenüber in angemessenem Umfang einhält. Ansprüche von Kunden auf Ersatz von Schäden, die nicht an der gelieferten Ware entstanden ist, bestehen nicht.
    • Wird eine Nacherfüllung von uns grundlos verweigert oder ist eine Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist nicht möglich, fehlgeschlagen oder unzumutbar, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder eine angemessene Minderung des Kaufpreises verlangen. Weitergehende Ansprüche wegen Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Verpflichtungen oder sonstigen Gründen sind ausgeschlossen, sofern uns oder die Person, für die wir kraft Gesetztes einzutreten haben, nicht Vorsatz oder grobes Verschulden trifft, und soweit nicht Leben , Körper oder Gesundheit betroffen sind.
  • Eigentumsvorbehalt
    • Alle von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer Ansprüche gegen den Kunden – aus welchen Rechtsgründen auch immer sie herrühren – unser Eigentum.
    • Unsere Kunden dürfen die unter unserem Eigentumsvorbehalt stehende Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang benutzen und ebenfalls, allerdings nur unter Eigentumsvorbehalt, weiter veräußern.
    • Der Kunde darf den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen durch dritte Hand hat er uns unverzüglich davon zu benachrichtigen.
    • Für den Fall der Weiterveräußerung unserer unter Eigentumsvorbehalt stehender Ware oder ihrer Beschädigung oder ihres Verlustes tritt unser Kunde schon jetzt seine hieraus entstehenden Ansprüche gegen den Erwerber oder alle sonstigen Dritten (auch gegen den Versicherer) an uns im voraus ab. Er verpflichtet sich, uns über den Bestand der abgetretenen Ansprüche Auskunft zu erteilen und uns die zur Geltendmachung erforderlichen Urkunden und sonstige Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Der Kunde bevollmächtigt uns schon jetzt, gegenüber Dritten die vorstehende Abtretung offen zu legen.
    • Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung des Liefergegenstandes durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet.
    • Übersteigt der Wert der uns aufgrund vorstehender Vereinbarungen gestellten Sicherheiten 120% des Gesamtbetrages unserer Forderungen gegen den Kunden, so sind wir bei entsprechender Aufforderung durch den Kunden verpflichtet, ihm den übersteigenden Teil der Sicherheit rückzuübertragen. Wir dürfen nach unserem Ermessen bestimmen, welche Sicherheiten wir an den Kunden rückübertragen.
  • Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
    • Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen D-26384 Wilhelmshaven.
    • Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung mit Kaufleuten im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich rechtlichen Sondervermögen Kunden ist Wilhelmshaven als Gerichtsstand vereinbart. Dies gilt auch für Wechsel- und Scheckforderungen gegen solche Kunden, und zwar unabhängig vom Zahlungsort. Wir sind nach unserer Wahl berechtigt, den Kunden auch an seinem Sitz oder vor einem nach allgemeinen Vorschriften zuständigen in oder ausländischen Gericht zu verklagen.
    • Auf die Rechtsbeziehung zu unseren Kunden findet – auch bei Lieferung in das Ausland – ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Vorschriften des einheitlichen Kaufrechtes (EAG; EKG) sowie des Vertragsgesetzes zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) finden keine Anwendung.
  • Datenschutz
    • Die Daten, die im Zusammenhang mit dem zwischen unserem Kunden und uns bestehenden Vertragsverhältnis anfallen, werden von uns zum Zweck der Datenverarbeitung gespeichert. Nähere Informationen dazu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.one-way-entertainment.de/datenschutz

Änderungen der Modelle, Preise und Lieferung vorbehalten.

Varel, 2024